Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir haben unsere AGB aktualisiert | Stand Januar 2024

 

A: Gemeinsame Regelungen für den Zustell,-und Abholgroßhandel und Verkauf an Verbraucher

Die Frische Paradies GmbH & Co. KG (nachfolgend FrischeParadies genannt) ist Geschäftspartner für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
a) Unternehmer gemäß des § 14 BGB
Unternehmer im Sinne dieser AGB´s sind natürliche Personen oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die den Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.
b) Verbraucher gemäß § 13 BGB
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, welches überwiegend weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1. Geltung

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher (nachfolgend Käufer oder Vertragspartner) mit FrischeParadies beim Kauf in den Verkaufsräumlichkeiten vornimmt oder für Unternehmer (nachfolgend Käufer oder Vertragspartner), die Ware abholen oder sich die Ware zustellen lassen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Vertragspartner, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2 Geschäftsbedingungen der Käufer oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn FrischeParadies ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn FrischeParadies auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

1.3. FrischeParadies behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen ihrer allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen vorzunehmen. Die aktuelle Fassung der allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen der FrischeParadies können unter www.frischeparadies.de abgerufen werden. In den FrischeParadies Filialen wird zusätzlich die aktuelle Fassung durch Aushang am Kundeneingang bekanntgegeben.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Alle Angebote und Angebotsmengen von FrischeParadies sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Aufträge und Vereinbarungen werden für FrischeParadies erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung im Rahmen dieser Bedingungen verbindlich. Mündliche Nebenabreden und Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von FrischeParadies.

2.2 Angaben der FrischeParadies zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, und Toleranzen) sowie Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

2.3 FrischeParadies kann gegenüber Käufern, den steuerfreien Einkauf bewilligen, aber nur dann, wenn es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung oder eine steuerfreie Ausfuhrlieferung handelt und alle Voraussetzungen gemäß deutschem UstG § 6 und 6 a gegeben sind.

3. Haftung

3.1 FrischeParadies haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit FrischeParadies keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3.2 FrischeParadies haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Vertragspartner vertrauen darf. Auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3.3 Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Dies gilt insbesondere für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

3.4 Eine weitere Haftung auf Schadensersatz als zuvor vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit der Vertragspartner anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung, Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

3.5 Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber FrischeParadies ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

4. Höhere Gewalt

4.1 In Fällen höherer Gewalt ist FrischeParadies für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Als höhere Gewalt gelten die im nachfolgenden Satz 3 nicht abschließend aufgeführten unvorhersehbaren Ereignisse, die außerhalb des Einflussvermögens von FrischeParadies liegen und deren Auswirkungen durch zumutbare Bemühungen von FrischeParadies nicht verhindert werden können. Hierzu zählen Krieg, kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Tumult, politische Ausschreitungen, Embargo, Regierungsanordnung, Sabotage, Streiks, Epidemien, Pandemien, Seuchen, Feuer, Überschwemmungen, Taifun, Orkan oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe sowie Erdbeben und Erdrutsch.

4.2 Der Käufer kann von FrischeParadies die Erklärung verlangen, ob FrischeParadies vom Vertrag zurücktritt oder innerhalb einer angemessener Frist liefern kann. Im Fall der Nichterklärung kann der Käufer von Vertrag zurücktreten.

4.3 FrischeParadies wird dem Vertragspartner den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.

4.4 Die hier für Fälle der höheren Gewalt getroffenen Regelungen finden auch dann Anwendung, wenn die Leistungsfähigkeit von FrischeParadies durch Auswirkungen einer Pandemie oder Epidemie, z. B. durch behördlich angeordnete Betriebsschließungen oder Quarantänemaßnahmen oder durch die Betriebsabläufe behindernde Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie erheblich eingeschränkt oder aufgehoben ist.

5. Einlösen von erworbenen Gutscheinen

5.1 Gutscheine, die über die Filialen der FrischeParadies käuflich erworben werden können (nachfolgend „Geschenkegutscheine“), können nur in den FrischeParadies Filialen eingelöst werden.

5.2 Es kann mehr als ein Gutschein pro Einkauf eingelöst werden.

5.3 Geschenkegutscheine können nur vor Abrechnung eines Einkaufes an der Kasse in der FrischeParadies Filiale eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung mit einem bereits abgeschlossenen Einkauf ist nicht möglich.

5.4 Der Geschenkegutschein kann nicht zum Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden.

5.5 Ebenso ist der Geschenkegutschein übertragbar. FrischeParadies kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Geschenkegutschein in der FrischeParadies Filiale einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn FrischeParadies Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

5.6 Reicht der Wert des Geschenkegutscheines zur Deckung des Kaufes nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen von FrischeParadies angebotene Zahlungsart verwendet werden.

5.7 Der Geldwert des Geschenkegutscheins wird nicht in bar ausgezahlt.

5.8 Die Einlösung des Geschenkegutscheins wird nur während des angegebenen Gültigkeitszeitraums gewährt. Die Gültigkeit von Gutscheinen kann auf bestimmte Produkte oder Sortimentsbereiche beschränkt sein. Dies ist auf dem Gutschein entsprechend vermerkt.

 

B: Besondere Regelungen für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13

1. Mängelhaftung (Gewährleistung)
Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

2. Eigentumsvorbehalt
Gegenüber den Käufern, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, behält sich FrischeParadies bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten und übergebenen Ware vor.

3. Anwendbarkeit des deutschen Rechts
Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Anbahnung, Ausführung oder Abwicklung des Rechtsgeschäfts entstehen, gilt ausschließlich deutsches Recht, sofern nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

4. Alternative Streitbeilegung
Die EU Kommission stellt unter der dem Link ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Streitbeilegung bereit. FrischeParadies ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

C: Besondere Regelungen für den Verkauf an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB

1. Mängelanzeige

1.1 Die Anzeige der Mängel hat nach Maßgabe des § 377 HGB zu erfolgen, sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist. Soweit der Vertragspartner Mängel der Ware nicht unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 24 Std. ab Abnahme der Ware, rügt, ist jede Haftung der FrischeParadies insbesondere für Sachmängel, Falschlieferung, Fehlmengen, nicht sachgemäße Verpackung oder Verladung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel. Verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, Satz 2 gilt entsprechend.

1.2 FrischeParadies haftet weder für natürlichen Transportschwund, noch für Lakeverluste oder die handelsüblichen Schwankungen in der Beschaffenheit oder dem Aussehen der Ware. Gewichtsangaben für Frischfisch und Räucherfisch beziehen sich auf das von FrischeParadies festgestellte Gewicht. Der Vertragspartner hat den aus der Eigenart der Ware herrührenden natürlichen Gewichtsschwund zu tragen (z. B. Gewebewasser).

1.3 Bei Vorliegen eines Sachmangels hat FrischeParadies die Wahl im Rahmen der Nacherfüllung den fehlerhaften Gegenstand auszubessern oder einen mangelfreien Gegenstand zu liefern. Der Vertragspartner ist berechtigt nach Fehlschlagen der Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.

2. Haftung
FrischeParadies haftet nicht für mittelbar eintretende Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

3. Probeziehungen

3.1 Falls Behörden der Lebensmittelüberwachung oder andere Institutionen, die kraft gesetzlicher Regelung hierzu berechtigt sind, aus den von FrischeParadies bzw. im Streckengeschäft gelieferten Waren Proben beim Käufern zuziehen, hat der Käufer darauf zu achten, dass der jeweilige Prüfer zu einer jeden Probe eine versiegelte Gegenprobe zurücklässt und eine schriftliche Bestätigung über die Probenentnahme ausstellt. Der Käufer ist sodann verpflichtet, die Gegenprobe sachgemäß und möglichst lange haltbar zu verwahren, FrischeParadies unverzüglich über die Probeziehung zu informieren und FrischeParadies eine Kopie oder eine Abschrift des Probeentnahmescheins zu übermitteln.

3.2. Liegt an einem Einzelartikel aus einer Gesamtlieferung ein Mangel vor, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt oder verhindert, ist der Käufer verpflichtet, durch geeignete Stichproben zu überprüfen, ob es sich bei dem festgestellten Mangel um einen Einzelfall handelt oder ob ein Produktions- oder Behandlungsfehler vorliegt, der die gesamte Charge umfasst. Der Käufer ist ferner verpflichtet, die gelieferten Waren daraufhin zu überprüfen, ob zwischen Deklaration und ausgelieferter Ware eine Abweichung besteht. Entdeckt der Vertragspartner bei der Lieferung eine Abweichung von der Deklaration oder einen Mangel, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt oder ausschließt, so ist er verpflichtet, FrischeParadies von der Mangelhaftigkeit einer ganzen Charge unverzüglich zu informieren. FrischeParadies ist berechtigt, Schäden, die aus einer Nichtanzeige entstehen, dem Käufer anzulasten.

4. Transporthilfsmittel
Erhält der Käufer Transporthilfsmittel, wie z. B. Europaletten, H1-Kunststoffpaletten, Kisten, Ifco-Kisten, Ernteboxen, Steigen und Container, Rollcontainer, Fischtransportkisten, Shipper-Boxen, Quattro-Boxen etc. (nicht jedoch übliche Getränkekisten die dem Pfandsystem unterliegen), so können diese dem Käufer in Rechnung gestellt werden. Der Käufer kann entleerte und in ordnungsgemäßen Zustand befindliche Transporthilfsmittel an FrischeParadies zurückgeben und erhält dafür eine Gutschrift, sofern die Transporthilfsmittel berechnet wurden. Bei der Berechnung von Transporthilfsmitteln ist die Rücknahmemenge begrenzt auf die von FrischeParadies in Rechnung gestellten Transporthilfsmittel.

5. Regelungen zu Verpackungen im Sinne des § 15 Verpackungsgesetzes

5.1 Die Rücknahme von Transportverpackungen, Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 Verpackungsgesetz eine Systembeteiligung nicht möglich ist und die Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter richtet sich nach § 15 Verpackungsgesetz.

5.2 FrischeParadies nimmt die Verpackungen im Sinne des § 15 Abs. 1 Verpackungsgesetzes auf Verlangen des Käufers in der nächstgelegenen FrischeParadies Niederlassung zurück. Die Kosten für den Transport zur jeweiligen FrischeParadies Niederlassung sind durch den Käufer zu tragen. Die Entsorgungskosten trägt FrischeParadies. Verpackungen i. S. d. § 15 Verpackungsgesetz werden von FrischeParadies nur in dem Umfang zurückgenommen, in welchem diese von FrischeParadies bezogen worden sind und darüber hinaus nur, soweit FrischeParadies aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zur Rücknahme von Mehrmengen verpflichtet ist.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Der Verkauf der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt von FrischeParadies. Die Ware bleibt bis zum vollen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung auch bis zum Einlösen von Schecks und Lastschriften Eigentum von FrischeParadies. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner bereits jetzt die hieraus entstehenden Forderungen an FrischeParadies ab. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung von FrischeParadies, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner befriedigt sind. Eine Freigabe kann im Einzelnen erteilt werden.

6.2 Der Vertragspartner wird die an FrischeParadies abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen einziehen dürfen, solange FrischeParadies diese Ermächtigung nicht schriftlich widerruft. Das Recht der FrischeParadies, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings wird FrischeParadies diese Forderungen nicht geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der FrischeParadies ordnungsgemäß nachkommt.

6.3 Der Käufer verpflichtet sich, sofern ein Dritterwerber die Vorbehaltsware nicht sofort zahlt, dem Dritterwerber die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt zwischen ihm und dem Dritterwerber zu veräußern. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Vertragspartner wird immer für FrischeParadies vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die der FrischeParadies nicht gehören, so wird FrischeParadies Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. USt.) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung erwerben. Im Übrigen wird für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche gelten wie für die Vorbehaltsware.

6.4. Leistet der Käufer auf seine Bestellungen Vorkasse oder zahlt die Warenrechnungen in bar, in Form von Bargeld, per EC Kartenabrechnung mit PIN, per Online Lastschriftverfahren oder mittels Kreditkarte so verzichtet FrischeParadies auf den einfachen, verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt an den daraufhin übergebenen Waren. Mit Entgegennahme der Waren nimmt der Käufer diesen Verzicht an.

7. Zahlungsverzug

7.1 FrischeParadies ist berechtigt, dies unter dem Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges, bei erfolglosen Versuch der Einlösung der Lastschrift eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von bis zu 20 €    zu verlangen. Im Übrigen gilt bei Zahlungsverzug § 288 BGB. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden bleibt unberührt. Der Vertragspartner kann FrischeParadies die Entstehung eines geringeren Schadens nachweisen.

7.2 Des Weiteren ist FrischeParadies bei Zahlungsverzug berechtigt, noch offene Beträge sofort fällig zu stellen und
a) den Käufer zukünftig nur gegen Barzahlung oder Vorauszahlung zu beliefern oder
b) die Erfüllung aller laufenden und den Abschluss aller neuen Geschäfte zu verweigern.

8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, oder der Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber fälligen Forderungen der FrischeParadies, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

D: Besondere Regelungen für den Verkauf im Abholgroßhandel

1. Preise und Zahlung
1.1 Die Bezahlung der Rechnung erfolgt grundsätzlich in bar (per EC Kartenabrechnung mit PIN, per Online Lastschriftverfahren oder mittels Kreditkarte) Zug um Zug gegen Abgabe der Ware. Der Vertragspartner bleibt selbst zum Ausgleich der Forderungen verpflichtet, wenn ein Dritter auf seine Verbindlichkeit leistet. Bei sämtlichen unbaren Zahlarten bzw. Stundung der Forderungen ist FrischeParadies berechtigt Bank- oder Wirtschaftsauskünfte zur Bonitätsprüfung des Vertragspartners einzuholen.

1.2 Soweit nichts anderes vermerkt ist, ist das Rechnungsdatum gleichzeitig das Abholdatum der Ware.

 

E: Besondere Regelungen für den Zustellhandel

1. Preise und Zahlung

1.1 Der Rechnungsbetrag ist fünf Kalendertagen nach Rechnungszugang fällig, frühestens jedoch mit der Lieferung der Ware; zahlbar netto ohne Abzug. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen, Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

1.2 Für die Warenbestellung wird FrischeParadies den am Bestelltag gültigen Verkaufspreis zu Grunde legen. Abweichend hiervon können auch die gültigen Verkaufspreise zum Liefertag herangezogen werden, wenn zwischen Bestelltag und Tag der Lieferung mehr als 14 Tage liegen.

1.3 Für Artikel, die im Anbruch (Abgabeeinheit des Herstellers wird unterschritten) geliefert werden, kann ein Aufschlag in Höhe von fünf Prozent des Nettowarenwertes berechnet werden.

1.4 Erstbelieferungen erfolgen nur gegen Vorauskasse oder per Nachnahme.

1.5 Soweit nichts anderes vermerkt ist, ist das Rechnungsdatum gleichzeitig das Versanddatum der Ware.

2. Lieferungen und Lieferkosten

2.1 FrischeParadies liefert die bestellte Ware zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus, in der Regel jedoch nach 3 Werktagen. Soweit nicht anders vereinbart, sind vorgesehene Lieferfristen unverbindlich. Die Lieferung zu einer bestimmten Tageszeit am vereinbarten Liefertermin kann nicht zugesagt werden. Uhrzeiten gelten daher immer nur als annähernd vereinbart. Die Lieferverpflichtung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.

2.2 Geschäfte nach § 376 HGB (Fixgeschäfte) bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Bestätigung der FrischeParadies. Zusätzlich entstehende Kosten, die durch spezielle Anlieferungswünsche des Vertragspartners entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners.

2.3 Eine Belieferung erfolgt ab einem Mindestbestellwert von 150 € netto - ohne Berücksichtigung von Leergut. Die Lieferung erfolgt ab einem Bestellwert von 300 € netto frei Haus, bis hinter die erste verschließbare Tür. Unter 300 € wird eine Logistikpauschale erhoben. Die Höhe der Logistikpauschale ist abhängig vom Liefergebiet und vom Warenumfang. Grundsätzlich erfolgt die Anlieferung mit Fahrzeugen des FrischeParadies. Sollte eine Anlieferung mit eigenen Fahrzeugen nicht möglich sein, erfolgt die Zustellung über Speditionen. In diesem Fall können Lieferkosten anfallen, die FrischeParadies dem Käufer nach Bestelleingang schriftlich oder telefonisch mitteilt.

3. Verpackungen und Verpackungsabfälle bei Lieferung innergemeinschaftlichen Lieferung

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Waren, hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass die jeweiligen Rechtsvorschriften zur Entsorgung und Verwertung von Verpackungen und Verpackungsabfällen des Lieferlandes (Land des Warenempfängers) eingehalten werden, insbesondere Lizensierungs- und oder Registrierungsverpflichtungen.

 

F: Gemeinsame Bestimmungen für den Abhol,-und Zustellhandel

1. Verstöße
Sollte durch Verstoß gegen die vorstehend aufgeführten Bedingungen der FrischeParadies oder Dritten irgendein Schaden entstehen, so verpflichtet sich der Käufer zum vollen Schadenersatz.

2. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist grundsätzlich die jeweilige FrischeParadies Filiale oder bei Belieferung, die Filiale, die die Auslieferung vornimmt.

3. Anwendbares Recht
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

4. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

Stand: 08.03.2021

Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Österreich

§ 1 Geltung

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (die "Bedingungen") gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen uns und dem Käufer, soweit dieser Unternehmer im Sinne des Konsumentschutzgesetzes (einschließlich juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen) ist. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird, sofern sie nur dem Käufer bei einem vorherigen Geschäft zugegangen sind. Abweichenden Geschäftsbedingungen und Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen widersprechen wir hiermit. Abweichungen von unseren Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

 

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss

Alle Angebote und Angaben sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung im Rahmen dieser Bedingungen verbindlich. Mündliche Nebenabreden und Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

 

§ 3 Lieferung und Lieferpreise

Die Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten. Liefertermine und/oder –fristen, die nur schriftlich vereinbart werden können, stehen unter diesem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Soweit nicht ausdrücklich gegenteilig vereinbart, sind vorgesehene Lieferfristen unver­bindlich. Die Lieferung zu einer bestimmten Tageszeit am vereinbarten Liefertermin kann nicht zugesagt werden. Uhrzeiten gelten daher immer nur als annähernd vereinbart und sind ebenfalls unverbindlich.

Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung EXW (INCOTERMS 2010) am Ort unseres Geschäftssitzes / unserer jeweiligen Niederlassung, auch wenn wir frachtfrei liefern. Soweit der Kunde die Ware nicht selbst abholt, erfolgt die Versendung gegen Verrechnung folgender Kosten: (i) bis 50 km um unseren Geschäftssitz / unsere Standorte ab einem Nettowarenwert pro Auftrag von über 250,– Euro frachtfrei, unterhalb dieses Nettowarenwertes erheben wir für Sendungen eine Versandkostenpauschale in Höhe von 15,00 Euro pro Lieferung; (ii) von 50 bis 100 km um unseren Geschäftssitz / unsere Standorte ab einem Nettowarenwert pro Auftrag von über 300,– Euro frachtfrei, unterhalb dieses Nettowarenwertes erheben wir für Sendungen eine Versandkostenpauschale in Höhe von 20,00 Euro pro Lieferung; (iii) ab 100 km um unseren Geschäftssitz / unsere Standorte ab einem durchschnittlichen Nettowarenwert pro Auftrag von über 450,– Euro frachtfrei, unterhalb dieses Nettowarenwertes erheben wir für Sendungen eine Versandkostenpauschale in Höhe von 25,00 Euro pro Lieferung. Eine Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb Österreichs.

Wird der vereinbarte, unverbindliche Liefertermin um mehr als 14 Tage überschritten, ist der Käufer berechtigt, unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 7 weiteren Tagen mittels schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurückzutreten,, wenn die Waren ihm bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht als versandbereit gemeldet wurden.

Zum vereinbarten Termin vom Käufer nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von 7 Tagen auf Gefahr und Kosten des Käufers gelagert. Gleichzeitig ist der Verkäufer berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Gewährung einer Nachfrist von 7 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Ist die Ware verderblich und Gefahr im Verzug, muss keine Nachfrist gewährt werden und der Verkäufer ist berechtigt die Ware sofort zu verwerten. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Käufer zur Annahme von Teillieferungen verpflichtet.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Beschädigung, Diebstahl, Qualitätsminderung und ähnliche Beeinträchtigung der Ware geht mit der Bereitstellung EXW auf den Käufer über; bei vereinbarter Versendung geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen der Vorlieferanten, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, hoheitliche Maßnahmen sowie Streiks, Aussperrung und sonstige Ereignisse, die zur Ver-/Behinderung oder wesentlichen Erschwerung der Lieferung führen, berechtigen uns zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit einschließlich einer erforderlichen Anlaufzeit oder zum Rücktritt vom Vertrag. Gleiches gilt für entsprechende Ereignisse im Bereich unserer Vorlieferanten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern; er kann im Fall der Nichterklärung durch uns binnen einer Frist von [7 Tagen] selbst vom Vertrag zurücktreten.

 

§ 4 Preise

Soweit nicht anders vereinbart, finden jeweils die am Tage der Auftragsbestätigung oder bei Lieferung ohne schriftliche Auftragsbestätigung die zum jeweiligen Lieferzeitpunkt gültigen Tagespreise laut Preisliste Anwendung. Die jeweils gültigen Tagespreise ergeben sich durch Aushang oder werden in unseren Auftragsbestätigungen oder bei Lieferungen ohne schriftliche Auftragsbestätigung in der der Lieferung beigefügten Rechnung angegeben. Alle Preise verstehen zzgl. Umsatzsteuer.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung unserer Kaufpreisforderung, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt:

Die Ware bleibt unser Eigentum. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, sie im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehalts zu veräußern. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (einschließlich, aber ohne hierauf beschränkt zu sein, Forderungen aus einem Einziehungsauftrag über Forderungen aus dem Weiterverkauf, Versicherung, unerlaubte Handlung) hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt im Voraus und ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf, sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen in seinem Namen und für seine Rechnung einzuziehen. Zur Gewährleistung dieser Vorausabtretung hat der Käufer den Wiederverkauf unserer Ware getrennt von anderer Ware zu berechnen.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Miteigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware, auf die dieser Absatz sinngemäß Anwendung findet.

Wenn erkennbar wird, dass unser Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, können wir die Weiterveräußerungs- und/oder Einziehungsermächtigung widerrufen sowie die Abtretung der Ansprüche des Käufers gegen Dritte aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund offenlegen und direkte Zahlung an uns verlangen. Bei Gefährdung unseres Kaufpreisanspruchs durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers oder vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Käufer erklärt hiermit seine Einwilligung, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände und die Gebäude, auf dem bzw. in denen sich die Gegenstände befinden, betreten und befahren können. Der Käufer hat jederzeit alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zu geben, damit wir die im Voraus abgetretenen Ansprüche aus der Weiterveräußerung realisieren können.

 

§ 6 Mängelrügen, Mängelansprüche, Schadensersatz

Die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar. Beanstandungen über Anzahl, Identität und Zustand der gelieferten Verpackungseinheiten/Kolli sind bei Abholung sofort gegenüber dem Verkäufer bzw. bei Anlieferung sofort gegenüber der Transportperson geltend zu machen und auf Lieferschein sowie Frachtpapieren zu vermerken; spätere Beanstandungen dieser Art sind ausgeschlossen. Beanstandungen über Beschaffenheit, Anzahl und Richtigkeit der gelieferten Waren sind uns unverzüglich, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung, schriftlich und spezifiziert unter Angabe der Lieferscheinnummer anzuzeigen; andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Der Käufer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bereits vorhanden war.

Berechtigte und fristgerechte Mängelrügen werden durch Nacherfüllung behoben, falls wir nicht nach den gesetzlichen Voraussetzungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Bei Verweigerung, Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung besteht nach unserer Wahl der Anspruch auf Rücktritt oder Minderung. Ein Rückgriff auf uns gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

Wenn wir nach den gesetzlichen Regelungen und/oder nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen haben, der anders als durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, so haften wir nach folgender Maßgabe beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist stets auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Wenn der Schaden durch eine vom Käufer für einen solchen Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherungen) gedeckt ist und reguliert werden kann, haften wir nur für eventuell entstehende wirtschaftliche Nachteile des Käufers, insbesondere höhere Versicherungsprämien oder Zinsschäden bis zur Schadensregulierung durch den Versicherer des Käufers. Für Schäden (außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit), die leicht fahrlässig durch einen Mangel der Kaufsache verursacht wurden, wird nicht gehaftet. Der Käufer hat das Vorliegen eines Verschuldens des Verkäufers zu beweisen. Unsere verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme des Beschaffungsrisikos oder einer selbstständigen Garantie bleibt unberührt. Im Fall einer Garantie haften wir nur insoweit, wie die Garantie den Käufer gerade gegen den Schaden absichern sollte. Im Anwendungsbereich der CISG ist der Verkäufer dann nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er sich nach Art. 79 CISG entlastet oder wenn er den Nachweis erbringt, dass das innerbetriebliche Leistungshindernis weder durch ihn oder einen zur Erfüllung eingeschalteten Dritten schuldhaft gesetzt noch schuldhaft nicht behoben worden ist.

 

§ 7 Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Maßgebend ist das Datum der Wertstellung auf unserem Konto. Erstlieferungen erfolgen nur gegen Vorauskasse oder per Nachnahme. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist das Rechnungsdatum gleichzeitig das Versand- bzw. Abholdatum der Ware.

Der Käufer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von diesem Zeitpunkt an die gesetzlichen Verzugszinsen (9,2 Prozentpunkte über Basiszinssatz p.a.) und einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Vor restloser Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich aufgelaufener Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Verträgen verpflichtet. In diesem Fall oder wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen, können wir für noch ausstehende Lieferungen Barzahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Forderungen aus erfolgten Lieferungen werden sofort fällig. Erfüllt der Kunde nach Mahnung innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist die fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht oder bestehen aus sonstigen Umständen Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, so sind wir berechtigt, von allen bestehenden Verträgen zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Weiter können wir in diesen Fällen die sofortige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware verlangen.

Im Falle von vereinbarten Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, sobald auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort fällig. Der Verkäufer darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Vertrag in Verwahrung nehmen, bis die Zahlung der gesamten Forderung (inklusive Nebenkosten, wie etwa Verzugszinsen) erfolgt ist.

 

§ 8 Zahlung durch Zentralregulierung
(Inkasso oder Einziehung)

Soweit der Käufer zur Zentralregulierung der Forderungen an eine, üblicherweise als Inkasso- oder Einziehungsunternehmen bezeichnete Stelle zahlt, erlischt diese Forderung erst mit Eingang des Geldes bei uns oder auf unseren Konten, wenn der Käufer als Gesellschafter eines Gemeinschaftsunternehmens, über konzernmäßige Verbindungen oder durch sonstige Vereinbarungen seine Einbeziehung in eine solche Zentralregulierungsvereinbarung herbeigeführt hat oder dies durch herrschende Personen oder Gesellschaften herbeigeführt wurde. Die Zahlungen des Käufers an eine solche Stelle haben gegenüber uns auch dann keine Erfüllungswirkung, wenn in diesen (Rahmen-) Vereinbarungen oder durch uns selbst die Bezeichnung “Inkasso“ oder bedeutungsgleiche Formulierungen verwendet werden. Der Käufer kann jederzeit schriftlich verlangen, dass er zukünftig nicht mehr an einer solchen Zentralregulierung teilnimmt.

 

§ 9 Datensicherung

Der Käufer erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass seine während der aufrechten Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen (persönlichen) Daten vom Verkäufer zum Zweck der Abwicklung der Geschäftsbeziehung im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung verwertet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

 

§10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

Erfüllungsort für jede Lieferung oder Leistung ist unser Geschäftssitz / der Ort der liefernden Niederlassung des Verkäufers, für Zahlungen jedenfalls unser Geschäftssitz. Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte an unserem Geschäftssitz vereinbart.. Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Republik Österreich sowie die Bestimmungen des CISG.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die nach Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.